Für Eigentümer und Hausverwaltungen

Für Eigentümer, Hausverwaltungen und WEG-Verwalter

Weniger Heizkosten für Ihre Mieter – rechtssicher, ohne Investition, ohne Risiko.

Die bestellte Anschlussleistung liegt in vielen Wohngebäuden deutlich über dem tatsächlichen Bedarf. Den Leistungspreis dafür tragen Ihre Mieter – Jahr für Jahr über die Heizkostenabrechnung. Wir ermitteln den realen Bedarf, setzen die Anpassung nach § 3 AVBFernwärmeV beim Versorger durch, und die Einsparung kommt bei den Bewohnern an. Vergütet werden wir ausschließlich am nachgewiesenen Erfolg.

62 %

der untersuchten Fernwärmeanschlüsse in Wohngebäuden sind zu groß dimensioniert – bezahlt von den Mietern.

≈ ⅓zu viel bestellte Leistung im Mittel der überdimensionierten Anschlüsse
608 Mio. €Grundpreis, den Verbraucher hochgerechnet jährlich zu viel zahlen

Quelle: senercon-Studie zur Überdimensionierung von Fernwärmeanschlüssen, Oktober 2024

Drei Gründe, die Anschlussleistung prüfen zu lassen

Die Prüfung kostet Sie nichts, bindet keine Kapazitäten – und sie zeigt Ihren Mietern, dass Sie ihre Heizkosten ernst nehmen.

1

Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllen

Ihren Mietern dürfen Sie nur Betriebskosten umlegen, die ein wirtschaftlich handelnder Eigentümer selbst tragen würde (§ 556 Abs. 3 BGB). Eine erkennbar überdimensionierte Anschlussleistung ist ein Angriffspunkt bei jeder Heizkostenabrechnung – und ein berechtigter. Die Prüfung dokumentiert, dass Sie Ihrer Pflicht gegenüber den Mietern nachgekommen sind.

2

Mieter entlasten, ohne zu investieren

Die Anpassung greift zum nächsten Abrechnungsjahr und senkt die Heizkostenabrechnung jeder Mietpartei dauerhaft. Es gibt keine Baumaßnahme, keinen Eingriff in die Anlage und keinen Komfortverlust: Die Anschlussleistung wird auf den nach anerkannten Regeln der Technik ermittelten Bedarf am kältesten Tag ausgelegt, nicht darunter.

3

Kein Kostenrisiko

Potenzialanalyse, Vor-Ort-Aufnahme, Gutachten und die gesamte Abwicklung mit dem Versorger übernehmen wir in Vorleistung. Unser Honorar entsteht erst, wenn der Versorger die reduzierte Leistung bestätigt hat und die Einsparung in der Abrechnung nachweisbar ist. Bleibt die Einsparung aus, entstehen weder Ihnen noch Ihren Mietern Kosten.

Beispielrechnung: Was bei den Mietern ankommt

Beispielhafte Werte für ein Mehrfamilienhaus. Die tatsächliche Einsparung hängt von der bestellten Leistung, dem ermittelten Bedarf und dem Leistungspreis Ihres Versorgers ab – wir rechnen sie objektbezogen vor Beauftragung aus.

Bestellte Anschlussleistung300 kW
Ermittelter Bedarf nach Prüfung210 kW
Leistungspreis des Versorgers (beispielhaft, netto)42 €/kW·a
Jährliche Einsparung Leistungspreis3.780 €
Davon Erfolgshonorar senercon, Jahre 1–5 (25 %)945 €
Verbleibt bei den Bewohnern über die Heizkostenabrechnung, Jahre 1–52.835 €
Ab dem 6. Jahr – 100 % der Einsparung3.780 €

Der Leistungspreis von 42 €/kW·a entspricht dem Median deutscher Fernwärmenetze (Preisatlas Fernwärme, Werner Siepe, 2. Quartal 2024). Regional liegt er zwischen rund 5 und knapp 149 €/kW·a – entsprechend variiert die Einsparung.

Bestellte Leistung300 kW
Tatsächlicher Bedarf210 kW
Überdimensionierung90 kW · 30 %
Verteilung der Einsparung, Jahre 1–53.780 € pro Jahr
75 % Bewohner25 %
2.835 €pro Jahr weniger Heizkosten im Haus (Jahre 1–5)
3.780 €pro Jahr ab dem 6. Jahr – dauerhaft

Größere Objekte: Bei 10.000 € jährlicher Einsparung entlasten die Bewohner in den ersten fünf Jahren 7.500 € pro Jahr (insgesamt 37.500 €), ab dem sechsten Jahr die vollen 10.000 € jährlich. Da der Leistungspreis in der Heizkostenabrechnung umgelegt wird, kommt die Entlastung unmittelbar bei jeder Mietpartei an – anteilig nach Verteilerschlüssel.

Für Hausverwaltungen: Sie helfen Ihren Mietern – wir vergüten den Aufwand

Mieter fragen bei steigenden Heizkosten zuerst bei der Verwaltung nach. Mit der Prüfung der Anschlussleistung haben Sie eine konkrete Antwort – ohne Investition des Eigentümers. Ihr Anteil: Unterlagen bereitstellen, den Vor-Ort-Termin koordinieren, die Freigabe des Eigentümers bzw. der WEG einholen. Diesen Aufwand vergüten wir, geregelt in einer separaten Vereinbarung zwischen Hausverwaltung und senercon, die wir im persönlichen Gespräch abstimmen. Für Eigentümer und Mieter bleibt es bei 25 % Erfolgshonorar – die Vergütung der Verwaltung ist kein Aufschlag.

  • Ein Ansprechpartner für alle verwalteten Objekte, Portfolio-Screening auf Basis der Fernwärmeabrechnungen, priorisierte Objektliste.
  • Fertige Beschlussvorlage für WEG-Versammlungen und Anschreiben-Vorlage für Eigentümer.
  • Änderungen am Versorgungsvertrag erfolgen nur mit Freigabe des Eigentümers; die Verwaltung behält die Kontrolle über den Prozess.
  • Nachweis erfüllter Wirtschaftlichkeitspflichten gegenüber Mietern, Eigentümern und Beiräten – je Objekt dokumentiert. Auf Wunsch informieren wir die Bewohner mit einem Aushang über die Einsparung.
0 €

Vorleistung für Eigentümer und Verwaltung. Unser Honorar entsteht erst mit der nachgewiesenen Einsparung – und daraus vergüten wir auch den Aufwand der Verwaltung.

75 %25 %
75 %Bewohner, Jahre 1–5
25 %Erfolgshonorar senercon, Jahre 1–5

Ab dem sechsten Jahr verbleiben 100 % der Einsparung im Haus. Beispiel: 25 betreute Objekte mit je 10.000 € jährlicher Einsparung → 187.500 € pro Jahr weniger Heizkosten für die Bewohner, ab Jahr 6 250.000 € pro Jahr.

Ablauf in sechs Schritten

Vom ersten Dokument bis zur niedrigeren Heizkostenabrechnung Ihrer Mieter – ohne Vorleistung Ihrerseits.

  1. UnterlagenSie senden uns die letzte Fernwärme-Jahresabrechnung (mit Leistungspreis und bestellter Leistung) sowie, falls vorhanden, Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
  2. Kostenfreie PotenzialanalyseInnerhalb weniger Werktage erhalten Sie eine Einschätzung mit voraussichtlicher Reduktion und Einsparung in Euro. Liegt kein nennenswertes Potenzial vor, endet der Prozess hier – ohne Kosten.
  3. BeauftragungErfolgshonorarvertrag zwischen Gebäudeeigentümer und senercon; bei WEG auf Basis eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.
  4. Vor-Ort-Aufnahme und GutachtenPrüfung der Übergabestation und Heizungsanlage, Auslesen des Wärmezählers, Bedarfsermittlung nach anerkannten Regeln der Technik, dokumentiert in einem Fachgutachten.
  5. Antrag beim VersorgerWir stellen den Anpassungsantrag nach § 3 AVBFernwärmeV im Namen des Eigentümers und begleiten die Abstimmung bis zur Bestätigung der neuen Anschlussleistung.
  6. Nachweis und AbrechnungDie Einsparung wird anhand der Abrechnung des Versorgers nachgewiesen und erscheint in der nächsten Heizkostenabrechnung der Mieter. Erst dann stellen wir unser Honorar in Rechnung – jährlich, für fünf Jahre.

Senden Sie uns eine Fernwärmeabrechnung – wir sagen Ihnen innerhalb weniger Werktage, wie viel Ihre Mieter sparen könnten.

Oder wir klären in 15 Minuten am Telefon bzw. per Teams, ob sich eine Prüfung für Ihr Objekt oder Ihren Bestand lohnt.

IH
Immanuel HengstenbergGeschäftsführer, senercon GmbH
Großgörschenstraße 23, 10829 Berlin
Telefon +49 (30) 236 23 49 00
E-Mail info@senercon.de