Ihre Wärmeversorgung – in fair.
Viele Wohngebäude zahlen für Fernwärme-Anschlussleistung, die nie abgerufen wird. Wir prüfen die Abrechnung kostenlos, reduzieren die bestellte Leistung nach § 3 AVBFernwärmeV und teilen die Einsparung: 75 % bleiben im Haus, 25 % sind unser Erfolgshonorar – fünf Jahre lang, danach 100 %.
der untersuchten Fernwärmeanschlüsse in Wohngebäuden sind zu groß dimensioniert.
Quelle: senercon-Studie zur Überdimensionierung von Fernwärmeanschlüssen, Oktober 2024
Wer sind Sie?
Die Anschlussleistung betrifft alle im Haus – der Weg zur Prüfung ist je nach Rolle ein anderer.
Ich bin Mieter
Sie zahlen über die Heizkostenabrechnung für Anschlussleistung, die nie abgerufen wird. Wir prüfen die Fernwärmerechnung Ihres Hauses kostenlos – und sprechen Ihren Vermieter an, sobald Sie uns dazu beauftragen.
Abrechnung prüfen lassenIch bin Eigentümer oder Hausverwaltung
Weniger Heizkosten für Ihre Mieter – rechtssicher nach § 3 AVBFernwärmeV, Erfolgshonorar 25 % der nachgewiesenen Einsparung, komplette Abwicklung mit dem Versorger. Der Koordinationsaufwand von Hausverwaltungen wird vergütet.
Beispielrechnung und VertragsstrukturIch verwalte ein Portfolio
Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, soziale Träger: Portfolio-Screening aus vorhandenen Abrechnungen, ein Rahmenvertrag, objektweise Umsetzung – und die Einsparung kommt bei Ihren Mietern an.
Screening anfragenÜbergroßer Anschluss = überhöhte Kosten. Das muss nicht sein.
Der Grund- oder Leistungspreis der Fernwärme richtet sich nach der bestellten Anschlussleistung in Kilowatt – nicht nach dem Verbrauch. Beim Erstanschluss wird sie häufig großzügig geschätzt und nach Modernisierungen selten angepasst.
- Mieter und Eigentümer gemeinsam. Mieter spüren die Entlastung in der Heizkostenabrechnung, Eigentümer erfüllen das Wirtschaftlichkeitsgebot und werten ihre Immobilie auf.
- Ein gesetzlicher Anspruch. Nach § 3 AVBFernwärmeV kann der Wärmekunde die bestellte Leistung einmal jährlich um bis zu 50 % reduzieren – ohne Nachweis, unabhängig vom Alter des Vertrags.
- Kooperation statt Konfrontation. Wir arbeiten mit Vermietern und Versorgern zusammen: Erst das Gespräch, dann das Angebot. Versorger können freiwerdende Kapazitäten für neue Gebäude nutzen.
Einfacher Ablauf für Mieter
Drei Schritte – und Sie entscheiden an jeder Stelle, ob es weitergeht.
- Fernwärmerechnung anfordernMieter haben ein Recht auf Belegeinsicht. Wir erstellen Ihnen ein vorausgefülltes Schreiben, mit dem Sie die Fernwärme-Jahresrechnung des Gebäudes bei Vermieter oder Hausverwaltung anfordern.
- Fernwärmekosten prüfenSobald uns Fernwärmerechnung und Heizkostenabrechnung vorliegen, prüfen wir die Anschlussleistung kostenlos. Sie erhalten eine erste belastbare Einschätzung per E-Mail – und wir wenden uns an Ihren Vermieter, sobald Sie uns dazu beauftragen.
- Fernwärmekosten senkenBeauftragt der Eigentümer uns, folgen Begehung, Fachgutachten und der Antrag beim Versorger. 75 % der Einsparung bleiben fünf Jahre lang im Haus, 25 % sind unser Erfolgshonorar. Ab dem sechsten Jahr: 100 %.
Wir prüfen und senken Ihre Fernwärmekosten spürbar. Unser Ansatz schafft eine echte Win-Win-Win-Situation: Sie profitieren von niedrigeren Kosten, Eigentümer von einer wertvolleren Immobilie, und Versorger können durch freiwerdende Netzkapazitäten neue Gebäude anschließen. Ein Beitrag fürs Klima – und für mehr finanzielle Fairness. Dr. Martina RaedelEnergieexpertin, senercon GmbH
Fragen zur Prüfung Ihres Fernwärmeanschlusses
Die wichtigsten Antworten in der Übersicht. Für Eigentümer und Verwaltungen gibt es die rechtlichen Grundlagen im Detail.
Wie genau läuft die Anpassung des Fernwärmeanschlusses ab?
1. Sie stellen eine Anfrage zur Belegeinsicht
Über unser Kontaktformular senden Sie uns Ihre Daten sowie die Kontaktdaten Ihres Vermieters oder der Hausverwaltung. Wir erstellen ein vorausgefülltes Dokument zur Belegeinsicht, das Sie nur noch weiterleiten müssen. Damit fragen Sie die Fernwärmerechnung des Gebäudes an – Sie haben ein rechtliches Anrecht darauf, auch wenn sie Ihnen normalerweise nicht vorliegt.
2. Wir prüfen Ihre Fernwärmerechnung kostenlos
Sobald Ihnen die Fernwärmerechnung vorliegt, leiten Sie diese an uns weiter. Wir prüfen die Anschlussleistung sowie die gesamte Fernwärmerechnung. Das Ergebnis erhalten Sie per E-Mail. Es ist eine erste belastbare Einschätzung; die Anpassung erfordert eine Begehung durch unsere Ingenieure und ein erweitertes Fachgutachten. Ob wir Ihren Vermieter bzw. Ihre Hausverwaltung ansprechen, entscheiden Sie – wir werden erst aktiv, wenn Sie uns dazu beauftragen.
3. Ansprache und Beauftragung durch den Vermieter
Auf Ihren Wunsch sprechen wir den Vermieter bzw. die Hausverwaltung an – zuerst telefonisch, dann schriftlich mit einem Angebot. Nur wenn der Eigentümer uns beauftragt, können wir die Anpassung umsetzen. Dann führen wir eine technische Analyse vor Ort durch, lesen den Wärmezähler aus und erstellen ein Fachgutachten für den Energieversorger. Auf dieser Basis wird die Anschlussleistung offiziell angepasst.
4. Kostenersparnis im Gebäude
Durch die Anpassung sinkt der Fixkostenanteil der Fernwärme für alle Bewohner – ab dem nächsten Abrechnungsjahr des Versorgers.
- 75 % der Einsparung kommen in den ersten fünf Jahren Ihnen und den anderen Bewohnern zugute – umlagefähig über die Heizkostenabrechnung.
- 25 % der Einsparung erhält senercon als Erfolgshonorar.
- Nach fünf Jahren erhalten die Bewohner 100 % der Einsparung.
5. Transparenter und abgeschlossener Prozess
Sie werden von uns bei jedem Schritt informiert. Nach der Anpassung und dem Auslaufen der fünf Jahre ist der Prozess für Sie vollständig abgeschlossen.
Wie können Eigentümer und Mieter ihre Kosten für die Anschlussleistung senken?
Fernwärmenetze sind regionale Monopole – ein Anbieterwechsel ist praktisch nie möglich, und viele Verträge laufen lang. Umso wichtiger ist der Hebel, den es gibt: die Anschlussleistung (auch Anschlusswert). Sie beschreibt die maximale Wärmeleistung, die der Versorger für ein Gebäude bereitstellt – ausreichend, um alle Räume am kältesten Tag des Jahres auf 20 °C zu heizen. Die Fixkosten dafür sind unabhängig vom Verbrauch und machen zwischen 20 und 50 Prozent der gesamten Fernwärmekosten aus.
In der Praxis wird die Anschlussleistung beim Erstanschluss häufig nicht berechnet, sondern großzügig geschätzt, und nach energetischen Modernisierungen oft nicht angepasst.
Unsere Studie aus dem Oktober 2024 (senercon.de/fw-studie) zeigt: Rund 62 Prozent der untersuchten Anschlüsse sind im Mittel etwa ein Drittel zu groß dimensioniert. Wird die Leistung an den tatsächlichen Bedarf angepasst, lassen sich die Fixkosten typischerweise um 20 bis 35 Prozent reduzieren (Erfahrungswerte aus unseren Projekten).
Was sollten Mieter über den Fernwärme-Anschlusspreis wissen?
Nach § 3 AVBFernwärmeV muss der Versorger dem Kunden ermöglichen, die vereinbarte Leistung einmal jährlich um bis zu 50 Prozent anzupassen – mit vier Wochen Frist zum Monatsende, ohne Nachweis und während des laufenden Vertrags.
Für Mieter ist das besonders relevant: Die Kosten der Anschlussleistung gehören zu den größten Fixkosten in der Heizkostenabrechnung und werden meist vollständig umgelegt. Ist die Leistung zu hoch angesetzt, zahlen Mieter deutlich mehr als notwendig. Mieter können ihren Vermieter auffordern, den Anschlusspreis prüfen und anpassen zu lassen.
Wie funktioniert die Prüfung der Anschlussleistung?
Schicken Sie uns Kopien Ihrer letzten Heizkosten- und Fernwärmeabrechnung. Gibt es in Ihrem Gebäude ein nennenswertes Potenzial, bieten wir dem Eigentümer eine Berechnung der tatsächlich benötigten Anschlussleistung an. Dafür ist in der Regel eine Begehung des Gebäudes notwendig.
Wirkt sich die Anpassung auf die Raumtemperaturen im Winter aus?
Nein. Die Anschlussleistung wird auf den tatsächlichen Bedarf am kältesten Tag ausgelegt – nicht darunter. Die Räume werden genauso warm wie zuvor.
Ersetzt die Prüfung des Anschlusswertes die rechtliche Prüfung der Heizkostenabrechnung?
Nein – Anschlusskorrektur und Prüfung der Heizkostenabrechnung sind zwei unterschiedliche Dinge, und bei beiden gibt es Einsparpotenzial. Nach der Prüfung der Anschlussleistung empfehlen wir, auch die Heizkostenabrechnung rechtlich prüfen zu lassen, z. B. durch den Berliner Mieterverein für seine Mitglieder.
Sechs Gründe, warum sich das lohnt (Quelle: Berliner Mieterverein, MieterMagazin 12/2024):
- In knapp 91 % der geprüften Heizkostenabrechnungen wurden Fehler festgestellt – nur rund 9 % waren korrekt.
- Mieter zahlten im Schnitt rund 317 Euro zu viel.
- Umlageschlüssel, Verbrauchswerte oder Abrechnungszeitraum sind oft nicht gesetzeskonform.
- Mieter haben ein Recht auf Einsicht in die Belege.
- Ohne fehlerfreie Abrechnung drohen Nachforderungen oder unberechtigte Kosten.
- Eine Prüfung korrigiert unverhältnismäßige Kosten für Heizung und Warmwasser dauerhaft.