Fernwärmerechnung anfordern – wir bereiten das Schreiben vor.
Als Mieter haben Sie ein Recht auf Einsicht in die Belege Ihrer Heizkostenabrechnung – dazu gehört die Fernwärme-Jahresrechnung des Gebäudes. Sie geben uns Ihre Daten und die Kontaktdaten von Vermieter oder Hausverwaltung, wir erstellen das vorausgefüllte Schreiben zur Belegeinsicht.
Sie haben die Fernwärme-Jahresrechnung schon? Dann direkt zu Weg A: dem FernwärmeCheck.
Welche Rechnung ist gemeint – und warum darf ich sie sehen?
Die Fernwärme-Jahresrechnung kommt vom Versorger (z. B. Stadtwerke, Vattenfall, BEW) und gilt für das ganze Gebäude. Sie nennt die Anschlussleistung in kW, den Grund- oder Leistungspreis und die Wärmemenge – nur damit lässt sich prüfen, ob der Anschluss zu groß bestellt ist.
Ihr Recht auf Belegeinsicht: Mieter dürfen die Belege einsehen, die der Heizkostenabrechnung zugrunde liegen. Das Schreiben, das wir für Sie vorbereiten, fordert genau diese Rechnung an – sachlich und ohne Vorwurf an Vermieter oder Hausverwaltung.
Ihre Angaben für das Schreiben
Dauert etwa 2 Minuten. Ihre Daten verwenden wir ausschließlich für die Erstellung des Schreibens und die anschließende Prüfung Ihrer Fernwärmerechnung.
Was passiert als Nächstes?
Drei Schritte – und Sie entscheiden an jeder Stelle, ob es weitergeht.
- Sie erhalten das SchreibenWir füllen das Schreiben zur Belegeinsicht mit Ihren Angaben aus und schicken es Ihnen per E-Mail. Sie leiten es an Vermieter oder Hausverwaltung weiter.
- Die Rechnung kommtSobald Ihnen die Fernwärme-Jahresrechnung vorliegt, leiten Sie sie an uns weiter. Wir prüfen die Anschlussleistung kostenlos und melden uns per E-Mail mit einer ersten Einschätzung.
- Sie entscheidenGibt es Einsparpotenzial, sprechen wir auf Ihren Wunsch Vermieter oder Hausverwaltung an. Beauftragt der Eigentümer uns, bleiben 75 % der Einsparung im Haus – fünf Jahre lang, danach 100 %.