Weniger Heizkosten für Ihre Mieter – rechtssicher, ohne Investition, ohne Risiko.
Die bestellte Anschlussleistung liegt in vielen Wohngebäuden deutlich über dem tatsächlichen Bedarf. Den Leistungspreis dafür tragen Ihre Mieter – Jahr für Jahr über die Heizkostenabrechnung. Wir ermitteln den realen Bedarf, setzen die Anpassung nach § 3 AVBFernwärmeV beim Versorger durch, und die Einsparung kommt bei den Bewohnern an. Vergütet werden wir ausschließlich am nachgewiesenen Erfolg.
der untersuchten Fernwärmeanschlüsse in Wohngebäuden sind zu groß dimensioniert – bezahlt von den Mietern.
Quelle: senercon-Studie zur Überdimensionierung von Fernwärmeanschlüssen, Oktober 2024
Drei Gründe, die Anschlussleistung prüfen zu lassen
Die Prüfung kostet Sie nichts, bindet keine Kapazitäten – und sie zeigt Ihren Mietern, dass Sie ihre Heizkosten ernst nehmen.
Wirtschaftlichkeitsgebot erfüllen
Ihren Mietern dürfen Sie nur Betriebskosten umlegen, die ein wirtschaftlich handelnder Eigentümer selbst tragen würde (§ 556 Abs. 3 BGB). Eine erkennbar überdimensionierte Anschlussleistung ist ein Angriffspunkt bei jeder Heizkostenabrechnung – und ein berechtigter. Die Prüfung dokumentiert, dass Sie Ihrer Pflicht gegenüber den Mietern nachgekommen sind.
Mieter entlasten, ohne zu investieren
Die Anpassung greift zum nächsten Abrechnungsjahr und senkt die Heizkostenabrechnung jeder Mietpartei dauerhaft. Es gibt keine Baumaßnahme, keinen Eingriff in die Anlage und keinen Komfortverlust: Die Anschlussleistung wird auf den nach anerkannten Regeln der Technik ermittelten Bedarf am kältesten Tag ausgelegt, nicht darunter.
Kein Kostenrisiko
Potenzialanalyse, Vor-Ort-Aufnahme, Gutachten und die gesamte Abwicklung mit dem Versorger übernehmen wir in Vorleistung. Unser Honorar entsteht erst, wenn der Versorger die reduzierte Leistung bestätigt hat und die Einsparung in der Abrechnung nachweisbar ist. Bleibt die Einsparung aus, entstehen weder Ihnen noch Ihren Mietern Kosten.
Beispielrechnung: Was bei den Mietern ankommt
Beispielhafte Werte für ein Mehrfamilienhaus. Die tatsächliche Einsparung hängt von der bestellten Leistung, dem ermittelten Bedarf und dem Leistungspreis Ihres Versorgers ab – wir rechnen sie objektbezogen vor Beauftragung aus.
| Bestellte Anschlussleistung | 300 kW |
| Ermittelter Bedarf nach Prüfung | 210 kW |
| Leistungspreis des Versorgers (beispielhaft, netto) | 42 €/kW·a |
| Jährliche Einsparung Leistungspreis | 3.780 € |
| Davon Erfolgshonorar senercon, Jahre 1–5 (25 %) | 945 € |
| Verbleibt bei den Bewohnern über die Heizkostenabrechnung, Jahre 1–5 | 2.835 € |
| Ab dem 6. Jahr – 100 % der Einsparung | 3.780 € |
Für Hausverwaltungen: Sie helfen Ihren Mietern – wir vergüten den Aufwand
Mieter fragen bei steigenden Heizkosten zuerst bei der Verwaltung nach. Mit der Prüfung der Anschlussleistung haben Sie eine konkrete Antwort – ohne Investition des Eigentümers. Ihr Anteil: Unterlagen bereitstellen, den Vor-Ort-Termin koordinieren, die Freigabe des Eigentümers bzw. der WEG einholen. Diesen Aufwand vergüten wir, geregelt in einer separaten Vereinbarung zwischen Hausverwaltung und senercon, die wir im persönlichen Gespräch abstimmen. Für Eigentümer und Mieter bleibt es bei 25 % Erfolgshonorar – die Vergütung der Verwaltung ist kein Aufschlag.
- Ein Ansprechpartner für alle verwalteten Objekte, Portfolio-Screening auf Basis der Fernwärmeabrechnungen, priorisierte Objektliste.
- Fertige Beschlussvorlage für WEG-Versammlungen und Anschreiben-Vorlage für Eigentümer.
- Änderungen am Versorgungsvertrag erfolgen nur mit Freigabe des Eigentümers; die Verwaltung behält die Kontrolle über den Prozess.
- Nachweis erfüllter Wirtschaftlichkeitspflichten gegenüber Mietern, Eigentümern und Beiräten – je Objekt dokumentiert. Auf Wunsch informieren wir die Bewohner mit einem Aushang über die Einsparung.
Vorleistung für Eigentümer und Verwaltung. Unser Honorar entsteht erst mit der nachgewiesenen Einsparung – und daraus vergüten wir auch den Aufwand der Verwaltung.
Ab dem sechsten Jahr verbleiben 100 % der Einsparung im Haus. Beispiel: 25 betreute Objekte mit je 10.000 € jährlicher Einsparung → 187.500 € pro Jahr weniger Heizkosten für die Bewohner, ab Jahr 6 250.000 € pro Jahr.
Ablauf in sechs Schritten
Vom ersten Dokument bis zur niedrigeren Heizkostenabrechnung Ihrer Mieter – ohne Vorleistung Ihrerseits.
- UnterlagenSie senden uns die letzte Fernwärme-Jahresabrechnung (mit Leistungspreis und bestellter Leistung) sowie, falls vorhanden, Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre.
- Kostenfreie PotenzialanalyseInnerhalb weniger Werktage erhalten Sie eine Einschätzung mit voraussichtlicher Reduktion und Einsparung in Euro. Liegt kein nennenswertes Potenzial vor, endet der Prozess hier – ohne Kosten.
- BeauftragungErfolgshonorarvertrag zwischen Gebäudeeigentümer und senercon; bei WEG auf Basis eines Beschlusses der Eigentümerversammlung.
- Vor-Ort-Aufnahme und GutachtenPrüfung der Übergabestation und Heizungsanlage, Auslesen des Wärmezählers, Bedarfsermittlung nach anerkannten Regeln der Technik, dokumentiert in einem Fachgutachten.
- Antrag beim VersorgerWir stellen den Anpassungsantrag nach § 3 AVBFernwärmeV im Namen des Eigentümers und begleiten die Abstimmung bis zur Bestätigung der neuen Anschlussleistung.
- Nachweis und AbrechnungDie Einsparung wird anhand der Abrechnung des Versorgers nachgewiesen und erscheint in der nächsten Heizkostenabrechnung der Mieter. Erst dann stellen wir unser Honorar in Rechnung – jährlich, für fünf Jahre.
Rechtliche Grundlagen
Anspruch auf Leistungsanpassung
Nach § 3 Abs. 1 AVBFernwärmeV muss das Versorgungsunternehmen dem Kunden die Anpassung der vertraglich vereinbarten Wärmeleistung während der Vertragslaufzeit ermöglichen. Die Anpassung kann einmal jährlich mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats erfolgen und bedarf keines Nachweises, sofern die Leistung nicht um mehr als 50 Prozent reduziert wird. Der Anspruch besteht unabhängig vom Alter des Vertrags.
Der Versorger kann die Anpassung innerhalb dieses Rahmens nicht ablehnen; er kann jedoch technische Anforderungen an die Umsetzung stellen (z. B. Anpassung der Übergabestation), die wir im Gutachten vorab berücksichtigen.
Wirtschaftlichkeitsgebot
Der Vermieter ist bei der Bewirtschaftung zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB, § 24 Abs. 2 II. BV). Umlagefähig sind nur Kosten, die bei gewissenhafter Abwägung erforderlich sind. Eine dokumentierte Prüfung der Anschlussleistung stärkt die Position des Vermieters bei Einwendungen gegen die Heizkostenabrechnung.
Spätere Erhöhung der Leistung
Eine spätere Erhöhung der Anschlussleistung (Nachverdichtung, Nutzungsänderung) ist grundsätzlich als Vertragsanpassung mit dem Versorger möglich. Ob und in welcher Höhe der Versorger dafür einen Baukostenzuschuss oder Anschlusskosten verlangt, richtet sich nach dessen Allgemeinen Versorgungsbedingungen und Preisblättern und ist rechtlich nicht einheitlich geregelt.
Wir weisen auf diesen Punkt vor Beauftragung ausdrücklich hin, prüfen die Bedingungen Ihres Versorgers und legen die Reduktion so aus, dass geplante Änderungen (z. B. Dachausbau) berücksichtigt sind.
Vertragsstruktur
- Erfolgshonorarvertrag zwischen Gebäudeeigentümer und senercon GmbH; Honorar 25 % der nachgewiesenen jährlichen Einsparung des Leistungspreises, für fünf Abrechnungsjahre, Rechnung an den Eigentümer. 75 % der Einsparung kommen den Bewohnern über die Heizkostenabrechnung zugute, ab dem sechsten Jahr 100 %.
- Keine Vorleistung, keine Pauschalen, keine Mindestvergütung. Ohne Einsparung kein Honorar.
- Änderungen am Versorgungsvertrag nur mit schriftlicher Freigabe des Eigentümers.
- Separate Vereinbarung mit der Hausverwaltung über die Vergütung ihres Koordinationsaufwands – ohne Aufschlag für den Eigentümer.
Unterlagen auf Anfrage: Mustervertrag (Erfolgshonorar), Mustervereinbarung für Hausverwaltungen, Ablaufbeschreibung mit Verantwortlichkeiten, Beschlussvorlage für Wohnungseigentümergemeinschaften – so strukturiert, dass Sie sie ohne Änderung an Ihre Rechtsabteilung weitergeben können.
Unterlagen anfordernSenden Sie uns eine Fernwärmeabrechnung – wir sagen Ihnen innerhalb weniger Werktage, wie viel Ihre Mieter sparen könnten.
Oder wir klären in 15 Minuten am Telefon bzw. per Teams, ob sich eine Prüfung für Ihr Objekt oder Ihren Bestand lohnt.